Beste Online Casinos mit österreichischer Lizenz 2026
Wer in Österreich online spielen will, landet zuerst bei einer Frage, die schwerer wiegt als jeder Bonus: Darf der Anbieter hier überhaupt Glücksspiel anbieten? Die Antwort steht im Glücksspielgesetz und ist eindeutig. Nur ein Anbieter hält derzeit eine Konzession für Online-Glücksspiel in Österreich, die Österreichische Lotterien mit ihrer Plattform win2day. Wer bei einem anderen Anbieter spielt, tut dies außerhalb des österreichischen Rechtsrahmens, und genau das hat Folgen, die erst Monate oder Jahre später sichtbar werden.

Datenstand: 30 September 2026 · Verifiziert gegen das österreichische Glücksspielgesetz (GSpG), die Konzessionsregister des BMF und die Rechtsprechung des OGH.
Inhaltsverzeichnis
- Wie das österreichische Online-Glücksspiel funktioniert
- Die Rechtslage: Konzession, Monopol, GSpG
- Was die Konzession für den Spieler bedeutet
- Einzahlungs- und Verlustlimits im Detail
- Warum die Gerichte Verlustklagen stattgeben
- Was bei einem unkonzessionierten Anbieter verloren geht
- Vergleich der relevanten Anbieter auf dem österreichischen Markt
- Der einzelne Anbieter im Detail
- Was die Reform bedeuten würde
- Spielerschutz und Hilfsangebote
- Häufig gestellte Fragen
Wie das österreichische Online-Glücksspiel funktioniert
Das österreichische System beruht auf einem staatlichen Monopol für Online-Casinospiele. Die rechtliche Grundlage ist das Glücksspielgesetz (GSpG), das sogenannte „elektronische Lotterien“ — wozu auch Online-Casinospiele zählen — unter § 12a GSpG regelt. Eine Konzession für diese Form des Glücksspiels hält ausschließlich die Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. mit Sitz am Rennweg 44 in 1038 Wien, eingetragen beim Handelsgericht Wien unter FN 54472 g. Sie betreibt die Plattform Win2day.at, und diese eine Konzession läuft bis zum 30. September 2027.
Die Konsequenz dieser monopolistischen Struktur: Es gibt in Österreich keine Auswahl unter mehreren zugelassenen Online-Casinos. Wer „das beste Online-Casino mit österreichischer Lizenz“ sucht, sucht tatsächlich nach dem einen zugelassenen Anbieter. Alle anderen Plattformen — gleichgültig, ob sie eine maltesische MGA-Lizenz, eine britische Gambling-Commission-Lizenz oder eine Gibraltar-Lizenz vorweisen können — sind für österreichische Spieler nicht konzessioniert. Diese Lizenzen gelten in ihren Heimatmärkten, nicht in Österreich.

Dass internationale Anbieter dennoch auf dem österreichischen Markt sichtbar sind, ändert an der Rechtslage nichts. Betway Limited mit Sitz in Gzira, Malta, LeoVegas Gaming PLC aus Sliema, Malta, oder Hillside (Gibraltar) Ltd als Betreiberin von bet365: Sie alle halten Lizenzen in anderen Jurisdiktionen, aber keine österreichische Konzession nach § 12a GSpG. Dass österreichische Spieler diese Angebote nutzen können, bedeutet nicht, dass die Angebote hier erlaubt sind.
Die Rechtslage: Konzession, Monopol, GSpG
Das Glücksspielgesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Formen des Glücksspiels. Für Online-Casinospiele gilt das Monopol, für Sportwetten eine andere Regelung: Diese fallen unter die jeweiligen Landesgesetze (Wettgesetz), und Anbieter wie Tipp3 — betrieben von der Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. mit Sitz am Rennweg 44 in Wien — halten dort ihre eigenen Bewilligungen. Wer nach einem Online-Casino mit österreichischer Lizenz sucht, sucht also nach einem anderen Rechtsrahmen als bei Sportwetten.
Die Aufsicht über das Glücksspiel liegt beim Bundesministerium für Finanzen (BMF). Eine Novelle des Glücksspielgesetzes wurde am 4. August 2026 der Europäischen Kommission zur Notifizierung übermittelt; danach gilt eine dreimonatige Stillhaltefrist, vor deren Ablauf keine parlamentarische Beschlussfassung erfolgen kann. Der Entwurf sieht eine unabhängige Aufsichtsbehörde und offene Fünf-Jahres-Lizenzen ab dem 1. Oktober 2027 vor, also ab dem Tag nach dem Ende der aktuellen win2day-Konzession. Bis dahin bleibt das Monopol bestehen, und der Entwurf ist ein Entwurf, kein Gesetz.
Was bedeutet das praktisch? Wer heute in Österreich ein Online-Casino mit österreichischer Lizenz nutzt, nutzt win2day oder spielt ohne Konzession. Die Frage „welches ist das beste“ stellt sich rechtlich nicht, weil die Auswahl null ist.
Was die Konzession für den Spieler bedeutet
Eine Konzession bringt dem Spieler Schutzmechanismen, die auf einem unregulierten Markt fehlen. Bei win2day sind diese Schutzmechanismen nicht optional, sondern vorgeschrieben:
- Identitätsprüfung: Vor der ersten Auszahlung muss die Identität positiv bestätigt sein. Zur Online-Identitätsprüfung stehen ID Austria, Online-Banking, Foto-Ident mit Chip und Video-Ident zur Verfügung. Alternativ gibt es die Bestätigung offline an WINWIN-Standorten, in Kundencentern oder per Ident.Brief.
- Mindestalter: Die Registrierung ist erst ab 18 Jahren möglich.
- Pflichtlimits: Ein tägliches Spieldauer-Limit ist verpflichtend und kann im Stundentakt individuell festgelegt werden. Eine Reduktion des Limits wirkt sofort; eine Erhöhung erfordert eine Wartezeit von mindestens 24 Stunden, weitere Erhöhungen frühestens nach 7 Tagen.
- Selbstsperre: Eine Spielsperre kann für das gesamte Konto oder einzelne Spielbereiche gesetzt werden, wirkt sofort, ist nicht rückgängig zu machen und endet automatisch nach Ablauf der gewählten Frist.
- Spielpause: Das MENTOR-Tool zeigt finanziellen und zeitlichen Spielverlauf, ermöglicht eine Selbsteinschätzung im Vergleich zu anderen Nutzern und gibt Tipps, ohne Einschränkungen durchzusetzen.
- Externer Schutz: Die Playsponsible-Initiative bietet Informationen und begleitende Hilfe bei problematischem Spielverhalten.
Diese Mechanismen greifen unabhängig davon, ob der Spieler sie nutzen will. Sie sind Teil der Spielbedingungen, nicht Marketing-Versprechen.
Einzahlungs- und Verlustlimits im Detail
Die win2day-Limits unterscheiden sich nach Alter und werden vom Anbieter gesetzt, nicht vom Gesetz:
| Spieleralter | Standardlimit | Maximales Standardlimit | Erhöhung möglich |
|---|---|---|---|
| Bis 25 Jahre | 250 € pro Woche | 250 € pro Woche | Nein |
| Ab 26 Jahre | 1 € – 1.680 € pro Kalendermonat | 1.680 € pro Kalendermonat | Ja, unter Bedingungen |
Das wöchentliche Limit für Spieler unter 26 wird jeden Freitag um 0:00 Uhr zurückgesetzt. Eine Erhöhung des Limits über 1.680 € monatlich setzt voraus, dass der Kontoinhaber mindestens 26 Jahre alt ist, keine aktive Einschränkung besteht, in den vorangegangenen 12 Monaten keine Einschränkung vorlag und das Konto verifiziert ist. Eine Erhöhung des täglichen Spieldauer-Limits erfordert eine Wartezeit von 72 Stunden.
Die Konsequenz für unterschiedliche Spielertypen: Ein Gelegenheitsspieler unter 26 hat ein hartes Wochenlimit von 250 €, das er nicht überschreiten kann. Ein erwachsener Spieler ab 26 kann bis zu 1.680 € im Monat einzahlen, sofern keine Sperre in den letzten 12 Monaten vorlag; wer mehr einzahlen will, muss die Verifizierung abschließen und die Wartefristen akzeptieren. Wer regelmäßig hohe Beträge einzahlen will, sieht sich also mit Verzögerungen konfrontiert: 24 Stunden für eine erste Limit-Erhöhung, 7 Tage für weitere, 72 Stunden für eine Anpassung des Spieldauer-Limits.
Warum die Gerichte Verlustklagen stattgeben
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in zwei wegweisenden Entscheidungen aus 2021 klargestellt, dass Spielverträge mit ausländischen Online-Casinos ohne österreichische Konzession unwirksam sind:
- 1 Ob 229/20p (22. Juni 2021): Ein Kläger erhielt rund eine Million Euro von einem ausländischen Online-Casino zurück, weil der Spielvertrag nichtig war. Das Gericht stellte fest, dass in Österreich einzig win2day über eine gültige Lizenz für Internet-Glücksspiel verfügt.
- Weitere Entscheidung (25. Juni 2021): Eine Frau aus dem Burgenland erhielt von ElectraWorks (Marke bwin, Sitz Gibraltar) rund 73.000 € Spielverluste zurück, nachdem der OGH die Nichtigkeit des Spielvertrags bestätigt hatte.
Die Konsequenz für Spieler, die bei unkonzessionierten Anbietern spielen: Sie können ihre Verluste zurückfordern. Das gilt nicht nur für die ganz großen Fälle — auch ein Spieler, der gegen bet-at-home auf Rückzahlung von rund 950.000 € Online-Roulette-Verlusten aus einem seit 2011 laufenden Verfahren klagte, bekam vom Oberlandesgericht Linz recht; der OGH verwies die Sache allerdings mehrfach an die erste Instanz zurück.
Ein Sonderfall aus 2022: Mr Green wurde rechtskräftig verurteilt, einem in Österreich wohnhaften Spieler die verlorenen Einsätze zurückzuzahlen, weil Mr Green über keine österreichische Glücksspielkonzession verfügte. Die Verurteilung wurde am 13. April 2022 rechtskräftig, nachdem die Berufung erfolglos blieb.
Das bedeutet: Die Klage ist möglich, der Ausgang in der Regel zugunsten des Spielers, aber das Verfahren dauert. Wer fünfstellige Beträge zurückholen will, muss mit Monaten oder Jahren rechnen und mit dem Risiko, dass der Anbieter in der Zwischenzeit insolvent wird oder die Vollstreckung scheitert.
Was bei einem unkonzessionierten Anbieter verloren geht
Die Kehrseite der Konzession ist nicht nur die Möglichkeit, Verluste zurückzufordern. Sie umfasst den Schutzrahmen, der auf einem unregulierten Markt fehlt:
- Keine österreichische Aufsicht: Das BMF überwacht nur konzessionierte Anbieter. Bei Malta-Lizenzen kontrolliert die MGA, bei Gibraltar-Lizenzen die dortige Behörde, bei Curacao-Lizenzen die Curacao Gaming Authority. Die Spielerschutzstandards dieser Jurisdiktionen sind unterschiedlich und nicht auf österreichisches Recht abgestimmt.
- Kein verpflichtender Spielerschutz: Limits, Selbstsperre und Spielpause sind auf unregulierten Märkten freiwillige Anbieterleistungen, die jederzeit geändert oder eingestellt werden können.
- Keine Beschwerdestelle: Bei Streit mit einem ausländischen Anbieter bleibt der Weg zur österreichischen Gerichtsbarkeit, der Weg ist weit und teuer.
- Kein Glücksspielabgabe-Schutz: Die österreichische Glücksspielabgabe wird von konzessionierten Anbietern entrichtet, was Teil des staatlichen Rahmens ist. Ausländische Anbieter entrichten diese Abgabe nicht.
- Vertragsnichtigkeit: Der Spielvertrag ist nach österreichischem Recht nichtig, was theoretisch auch bedeutet, dass ein Anbieter ausgezahlte Gewinne zurückfordern könnte. In der Praxis klagen Anbieter selten gegen Spieler auf Rückzahlung; das Risiko besteht aber.
Die Konsequenz: Wer bei einem unkonzessionierten Anbieter spielt, spielt auf eigenes Risiko, ohne die Schutzmechanismen, die das GSpG vorsieht.
Vergleich der relevanten Anbieter auf dem österreichischen Markt
Die folgende Übersicht zeigt die Anbieter, denen österreichische Spieler typischerweise begegnen, mit ihrem jeweiligen Status. Die Spalte „Österreichischer Status“ beschreibt die Konzessionslage; „OGH-Rechtsprechung“ führt auf, ob der Oberste Gerichtshof bereits über den Anbieter entschieden hat. „Spielertransaktionen“ markiert, ob der Anbieter von österreichischen Spielern genutzt wird oder genutzt werden kann.
| Anbieter | Österreichischer Status | OGH-Rechtsprechung | Spielertransaktionen |
|---|---|---|---|
| win2day (Österreichische Lotterien) | Konzession § 12a GSpG bis 30.09.2027 | Keine negative Rechtsprechung | Ja, legal |
| Betway | Keine Konzession, UK-Lizenz | Keine bekannte OGH-Entscheidung | Ja, unkonzessioniert |
| Lottoland | Keine Konzession, Gibraltar-Lizenz | Keine bekannte OGH-Entscheidung | Ja, unkonzessioniert |
| Tipico | Keine Konzession, MGA-Lizenz | Keine bekannte OGH-Entscheidung | Ja, unkonzessioniert |
| LeoVegas | Keine Konzession, MGA + UK-Lizenz | Keine bekannte OGH-Entscheidung | Ja, unkonzessioniert |
| Mr Green | Keine Konzession, MGA-Lizenz | Rückzahlung rechtskräftig 13.04.2022 | Ja, unkonzessioniert |
| bet-at-home | Keine Konzession, MGA-Lizenz | OLG Linz für Spieler, OGH-Rückverweisung | Ja, unkonzessioniert |
| bet365 | Keine Konzession, Gibraltar-Lizenz | Keine bekannte OGH-Entscheidung | Ja, unkonzessioniert |
| Tipp3 | Sportwetten-Konzession (Länder), kein Online-Casino | Nicht anwendbar | Nur Sportwetten |
| bwin (ElectraWorks) | Keine Konzession, Gibraltar-Lizenz | Rückzahlung 73.000 € (25.06.2021) | Ja, unkonzessioniert |
Die Tabelle zeigt das strukturelle Problem: Von zehn Anbietern, die österreichische Spieler tatsächlich nutzen, hält genau einer eine österreichische Konzession für Online-Casinospiele. Die anderen neun sind entweder gänzlich unkonzessioniert oder in einer anderen Kategorie (Sportwetten) bewilligt.
Der einzelne Anbieter im Detail
win2day: die einzige Konzession für Online-Glücksspiel
Win2day.at wird von der Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. betrieben, einem österreichischen Veranstalter von Lotterien und elektronischen Lotterien im Sinne des GSpG. Die Konzession läuft bis zum 30. September 2027. Wer in Österreich legal Online-Casinospiele spielen will, nutzt diese Plattform oder spielt unkonzessioniert.
Die Plattform akzeptiert für Einzahlungen Kreditkarten (Visa, MasterCard, Diners Club), EPS-Überweisung, Paysafecard, Google Pay, Apple Pay, PayPal und EuroBon. Einzahlungstransaktionen werden in die Status „Durchgeführt“, „In Bearbeitung“ oder „Abgelehnt“ eingeteilt. Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf das hinterlegte Auszahlungskonto mit einer IBAN aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, also auf ein Bankkonto im EWR. Win2day weist Auszahlungen im Regelfall innerhalb eines Werktages an; danach dauert die Weiterleitung durch die Bank meist ein bis zwei weitere Werktage, sodass das Geld in der Regel nach zwei bis drei Werktagen am Bankkonto ist. Auszahlungslimits gibt es keine; das gesamte Guthaben kann jederzeit ausgezahlt werden. Ein- und Auszahlungen sind gebührenfrei.
Die Identitätsprüfung ist zwingend vor der ersten Auszahlung, bei einer Limiterhöhung über 1.680 € monatlich sowie bei kumulierten Einzahlungen über 400 € ab 26 Jahren beziehungsweise über 250 € unter 26 Jahren. Wer diese Schwellen überschreitet, kommt um die Verifizierung nicht herum.
Verdikt: Wer in Österreich legal spielen will, hat keine Wahlmöglichkeit; win2day ist nicht „der Beste unter vielen“, sondern der einzige. Die Pflichtlimits und Verifizierungspflichten sind kein Bonus-Marketing, sondern gesetzliche Auflage. Für Spieler, die ihre monatlichen Einzahlungen klar im Blick haben und unter 1.680 € bleiben, läuft die Plattform reibungslos. Wer höhere Beträge einzahlen will, muss Verifizierung und Wartefristen in Kauf nehmen.
Betway: UK-Lizenz, keine österreichische Konzession
Betway Limited mit Sitz in 9 Empire Stadium Street, Gzira, GZR 1300, Malta, hält bei der britischen Gambling Commission unter Kontonummer 39372 aktive Fernglücksspiel-Lizenzen für Casino sowie General Betting Standard. Für Österreich ändert das nichts: Die britische Lizenz gilt im Vereinigten Königreich, die maltesische Sitzland-Lizenz in Malta, eine österreichische Konzession nach § 12a GSpG hat Betway nicht. Wer bei Betway aus Österreich spielt, spielt unkonzessioniert.
Eine OGH-Entscheidung gegen Betway ist in den vorliegenden Daten nicht dokumentiert. Das bedeutet nicht, dass es keine Klagen gibt oder gegeben hat; es bedeutet, dass der OGH bisher nicht in der gleichen Breite wie bei Mr Green oder bwin judiziert hat.
Verdikt: Der Anbieter ist international lizenziert und in Österreich sichtbar; die fehlende Konzession macht ihn aus österreichischer Sicht zu einem ungeschützten Angebot. Spieler, die hier einzahlen, können im Streitfall klagen, aber das Verfahren ist offen und dauert.
Lottoland: Gibraltar-Lizenz, keine österreichische Konzession
Lottoland wird von EU Lotto Ltd betrieben, mit Sitz in Office Suite A, Ocean Village Promenade, Gibraltar. Das Unternehmen hält die Lizenzen Betting RGL Nr. 066 und Gaming RGL Nr. 085, die auch die Marken Lottohelden und Sorte Online abdecken. Gibraltar-Lizenzen sind in der EU nicht automatisch anerkannt; für österreichische Spieler gilt auch hier: keine Konzession nach GSpG.
Verdikt: Lotto- und Casino-Angebot über eine Gibraltar-Lizenz, aus österreichischer Sicht unkonzessioniert. Die Lottoland-Marke wirbt stark um deutsche und österreichische Kunden, ändert aber nichts an der Rechtslage.
Tipico: MGA-Lizenz, keine österreichische Konzession
Tipico Group Ltd. ist eine Gesellschaft maltesischen Rechts mit Sitz im Tipico Tower, Vjal Portomaso, STJ 4011, St. Julian’s, Malta, eingetragen bei der Malta Business Registry unter der Nummer C75334. Die maltesische MGA-Lizenz ist eine der verbreitetsten EU-Glücksspiellizenzen; sie gilt in Malta und wird in vielen EU-Märkten akzeptiert, in Österreich jedoch nicht als Konzession nach § 12a GSpG anerkannt.
Verdikt: Sportwetten-Anbieter mit starker Marktpräsenz im deutschsprachigen Raum, auch in Österreich sichtbar. Casino-Spiele auf der Plattform sind aus österreichischer Sicht unkonzessioniert, die maltesische Lizenz ändert daran nichts.
LeoVegas: MGA- und UK-Lizenz, keine österreichische Konzession
LeoVegas Gaming PLC mit Sitz in Level 7, Plaza Commercial Centre, Bisazza Street, Sliema, SLM 1640, Malta, hält bei der britischen Gambling Commission unter Kontonummer 39198 aktive Fernglücksspiel-Lizenzen für Bingo, Casino und General Betting Standard. Auch hier gilt: UK-Lizenz im Vereinigten Königreich, MGA-Lizenz in Malta, keine österreichische Konzession.
Verdikt: Mobile-Casino-Spezialist mit doppelter EU-Lizenz, in Österreich sichtbar und unkonzessioniert. Die hohe Lizenzdichte in anderen Märkten ist kein Ersatz für die fehlende österreichische Konzession.
Mr Green: OGH-Verurteilung wegen fehlender Konzession
Mr Green wurde Ende 2021 in Österreich dazu verurteilt, einem in Österreich wohnhaften Spieler die verlorenen Einsätze zurückzuzahlen, da Mr Green über keine österreichische Glücksspielkonzession verfügte. Die Verurteilung wurde am 13. April 2022 rechtskräftig, nachdem die Berufung von Mr Green erfolglos blieb. Das ist einer der wenigen Fälle, in denen die österreichische Rechtsprechung konkret gegen einen großen internationalen Anbieter durchgegangen ist.
Verdikt: Mr Green ist der Präzedenzfall: Hier hat ein österreichisches Gericht die Rückzahlung in voller Höhe angeordnet, und der Anbieter hat die Berufung verloren. Spieler, die bei Mr Green aus Österreich eingezahlt haben, haben damit einen klaren Präzedenzfall auf ihrer Seite. Die Frage ist, ob Mr Green die Forderungen in vergleichbaren Fällen weiterhin abwehrt oder die Rechtsprechung akzeptiert.
bet-at-home: OGH-Verfahren zu 950.000 €
Ein Spieler klagte gegen bet-at-home auf Rückzahlung von rund 950.000 € Online-Roulette-Verlusten aus einem seit 2011 laufenden Verfahren. Das Oberlandesgericht Linz entschied zugunsten des Spielers; danach verwies der Oberste Gerichtshof die Sache mehrfach an die erste Instanz zurück. Das Verfahren ist also noch nicht abgeschlossen, auch wenn die Tendenz klar ist: Der Spieler hat in der Berufungsinstanz gewonnen, und der OGH hat noch keine endgültige Entscheidung getroffen.
Verdikt: Ein laufendes Großverfahren, das die Reichweite der OGH-Rechtsprechung testet. Für Spieler mit kleineren Forderungen ist das Verfahren ein Signal: Die Gerichte sind bereit, hohen Forderungen stattzugeben. Für bet-at-home ist das Verfahren ein Risiko, weil eine endgültige OGH-Entscheidung den Präzedenzfall auf alle ähnlichen Fälle ausdehnen würde.
bet365: Gibraltar-Lizenz, keine österreichische Konzession
bet365 wird von Hillside (Gibraltar) Ltd betrieben, Unit 1.1, First Floor, Waterport Place, 2 Europort Avenue, Gibraltar, und hält die Remote-Glücksspiellizenzen RGL Nr. 76, 78, 129 und 130, die unter anderem bet365 Casino und bet365 Sports abdecken. Gibraltar-Lizenzen sind in der EU nicht automatisch anerkannt; für österreichische Spieler fehlt die Konzession nach GSpG.
Verdikt: Einer der größten internationalen Anbieter mit starker Sichtbarkeit in Österreich, formal unkonzessioniert. Eine OGH-Entscheidung gegen bet365 ist in den vorliegenden Daten nicht dokumentiert.
Tipp3: Sportwetten-Konzession, kein Online-Casino
Tipp3 wird von der Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. betrieben, Sitz Rennweg 44, 1038 Wien, eingetragen im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien unter FN 196645i. Tipp3 ist eine Sportwetten-Marke der Österreichische Lotterien-Gruppe, also kein eigenständiger Online-Casino-Anbieter. Die Sportwetten-Konzession fällt unter die jeweiligen Landesgesetze (Wettgesetz), nicht unter das GSpG-Monopol für Online-Casinospiele.
Verdikt: Tipp3 ist nicht „ein Online-Casino mit österreichischer Lizenz“, sondern eine Sportwetten-Marke. Wer Online-Casinospiele nutzen will, ist auf win2day verwiesen. Die gemeinsame Muttergesellschaft macht Tipp3 nicht zu einem konzessionierten Casino-Anbieter.
bwin: OGH-Rückzahlung wegen fehlender Konzession
Der Oberste Gerichtshof entschied am 25. Juni 2021, dass Spielverträge mit unlizenzierten Online-Glücksspielanbietern nichtig sind; eine Frau aus dem Burgenland erhielt daraufhin von ElectraWorks (Marke bwin, Sitz Gibraltar) rund 73.000 € Spielverluste zurück. Das ist die zweite große OGH-Entscheidung gegen einen internationalen Anbieter, und sie betrifft einen der bekanntesten Namen im deutschsprachigen Markt.
Verdikt: bwin ist der zweite Präzedenzfall. Die Rechtsprechung ist hier klar: Wer bei bwin aus Österreich spielt, kann seine Verluste zurückfordern. Der Aufwand einer Klage bleibt, aber die Erfolgsaussichten sind dokumentiert.
Was die Reform bedeuten würde
Der Gesetzesentwurf zur Novelle des Glücksspielgesetzes wurde am 4. August 2026 der Europäischen Kommission zur Notifizierung übermittelt. Die dreimonatige Stillhaltefrist läuft also bis Anfang November 2026. Erst danach kann das österreichische Parlament über den Entwurf beraten und beschließen. Bis dahin bleibt der Entwurf ein Entwurf.
Was der Entwurf vorsieht: Eine unabhängige Aufsichtsbehörde und offene Fünf-Jahres-Lizenzen ab dem 1. Oktober 2027. Das würde das Ende des Monopols bedeuten und mehrere Anbieter zulassen, sofern sie die Lizenzbedingungen erfüllen. Die Konzession wäre nicht mehr an die Österreichische Lotterien gebunden.
Die Konsequenz: Wer in Österreich Online-Glücksspiel anbieten will, hat ab dem 1. Oktober 2027 möglicherweise eine Auswahl. Bis dahin gilt: win2day ist der einzige konzessionierte Anbieter, und der Entwurf ist kein Gesetz.
Spielerschutz und Hilfsangebote
Spielsucht ist ein ernstes Thema, und die Hilfsangebote in Österreich sind über das gesetzliche Mindestmaß hinaus erreichbar:

- Spielsuchthilfe: Die telefonische Beratung unter (01) 544 13 57 ist von Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 13.00 Uhr erreichbar. Persönliche Termine sind von Montag bis Samstag zwischen 8.00 und 20.00 Uhr möglich.
- BMF Stabsstelle für Spielerschutz: Die Stabsstelle im Bundesministerium für Finanzen (§ 1 Abs. 4 GSpG) ist die zentrale Anlaufstelle für spielerschutzrelevante Fragen.
- MENTOR-Tool: Auf win2day verfügbar, zeigt finanziellen und zeitlichen Spielverlauf und ermöglicht eine Selbsteinschätzung im Vergleich zu anderen Nutzern.
- Playsponsible: Informations- und Hilfsangebot auf win2day für problematisches Spielverhalten.
- Spielpause und Selbstsperre: Plattform-Tools auf win2day, die sofort wirken.
Die Hilfsangebote sind kostenlos, anonym erreichbar (am Telefon) und österreichweit verfügbar. Wer merkt, dass das Spielverhalten außer Kontrolle gerät, sollte nicht warten, bis die Verluste eskalieren.
Häufig gestellte Fragen
Welche Online Casinos sind in Österreich legal?
In Österreich ist ausschließlich win2day (betrieben von der Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H.) nach § 12a Glücksspielgesetz für Online-Casinospiele konzessioniert. Die Konzession läuft bis 30. September 2027. Alle anderen Anbieter — auch solche mit maltesischer, britischer oder Gibraltar-Lizenz — sind für österreichische Spieler nicht konzessioniert.
Welche Online Casinos sind in Österreich legal und werden tatsächlich genutzt?
Nur win2day. Andere Anbieter wie Betway, Lottoland, Tipico, LeoVegas, Mr Green, bet-at-home, bet365 oder bwin werden zwar von österreichischen Spielern genutzt, sind aber nicht konzessioniert. Die Nutzung ist rechtlich nicht verboten, aber ungeschützt; Spielverträge sind nichtig und Verluste können zurückgefordert werden.
Ist der Zugang zu internationalen Online Casinos in Österreich legal?
Der Zugang an sich ist nicht strafbar, weil § 52 GSpG und § 168 StGB sich gegen Betreiber richten, nicht gegen Spieler. Aber das Spielen bei einem unkonzessionierten Anbieter ist rechtlich ungeschützt. Der OGH hat wiederholt entschieden, dass Spielverträge mit solchen Anbietern nichtig sind.
Welcher Anbieter hat in Österreich eine Konzession für Online-Glücksspiel?
Die Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. mit der Plattform Win2day.at hält die einzige Konzession für „elektronische Lotterien“ nach § 12a GSpG. Die Konzession läuft bis zum 30. September 2027. Ab dem 1. Oktober 2027 ist eine Reform mit offenen Fünf-Jahres-Lizenzen im Entwurf, aber noch nicht beschlossen.
Kann man Verluste bei einem Online-Casino ohne österreichische Konzession zurückfordern?
Ja, das hat der OGH in mehreren Entscheidungen bestätigt. Im Fall 1 Ob 229/20p (22. Juni 2021) erhielt ein Kläger rund eine Million Euro zurück. Auch im Fall gegen bwin (ElectraWorks, 25. Juni 2021) wurden 73.000 € an eine burgenländische Spielerin zurückgezahlt. Mr Green wurde rechtskräftig zur Rückzahlung verurteilt (13. April 2022). Das Verfahren bei bet-at-home läuft noch; das OLG Linz hat zugunsten des Spielers entschieden.
Welche Limits gelten bei win2day?
Spieler unter 26 Jahren haben ein wöchentliches Einzahlungslimit von 250 €, das jeden Freitag um 0:00 Uhr zurückgesetzt wird. Spieler ab 26 Jahren haben ein Standardlimit zwischen 1 € und 1.680 € pro Kalendermonat. Eine Erhöhung über 1.680 € ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich: mindestens 26 Jahre alt, keine aktive Einschränkung, keine Einschränkung in den letzten 12 Monaten, verifiziertes Konto.
Wie schnell werden Gewinne bei win2day ausgezahlt?
Auszahlungen werden im Regelfall innerhalb eines Werktages angewiesen; die Bank braucht danach meist ein bis zwei weitere Werktage. Insgesamt ist das Geld in der Regel nach zwei bis drei Werktagen am Bankkonto. Auszahlungslimits gibt es nicht, und Ein- und Auszahlungen sind gebührenfrei.
Muss ich mich bei win2day identifizieren?
Ja, vor der ersten Auszahlung ist die Identitätsprüfung verpflichtend. Außerdem ist sie zwingend bei einer Limiterhöhung über 1.680 € monatlich sowie bei kumulierten Einzahlungen über 400 € ab 26 Jahren beziehungsweise über 250 € unter 26 Jahren. Die Online-Verifizierung erfolgt über ID Austria, Online-Banking, Foto-Ident mit Chip oder Video-Ident; offline ist die Bestätigung an WINWIN-Standorten, in Kundencentern oder per Ident.Brief möglich.
Geschrieben von der Redaktion „Casino Auszahlung AT”.
